Die beglaubigte Abschrift der Eheurkunde aus dem Eheregister ist eine genaue Kopie der eigentlichen Eheurkunde.
In der Eheurkunde sind alle Daten zum Zeitpunkt der Eheschließung vermerkt. Außerdem enthält diese alle weitere Angaben zu möglichen Veränderungen der Daten, seit Eingehung der Ehe. Folgende Änderungen der Daten werden z. B. vermerkt: Tod, Scheidung und Kirchenaustritt.
Die Eheleute können auf Wunsch weitere Hinweise in der Urkunde vermerken lassen.
Die beglaubigte Abschrift der Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, welches die Ehe beurkundet hat.